So, schöner Aufreger mal wieder!
Habe das soeben gelesen, kleiner Auszug gefällig??
„Ein Potsdamer Strafrechtsprofessor sieht im Urteil gegen den Kannibalen von Rothenburg das Grundgesetz verletzt. Die lebenslange Haftstrafe für Armin Meiwes unverhältnismäßig hoch. Das wird jetzt das Bundesverfassungsgericht klären müssen.“
und:
„Danach sieht Mitsch insbesondere die ersten drei Artikel des Grundgesetzes verletzt, die den Schutz der Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren sollen.“ Den Rest des Beitrags lesen »