So, schöner Aufreger mal wieder!
Habe das soeben gelesen, kleiner Auszug gefällig??
„Ein Potsdamer Strafrechtsprofessor sieht im Urteil gegen den Kannibalen von Rothenburg das Grundgesetz verletzt. Die lebenslange Haftstrafe für Armin Meiwes unverhältnismäßig hoch. Das wird jetzt das Bundesverfassungsgericht klären müssen.“
und:
„Danach sieht Mitsch insbesondere die ersten drei Artikel des Grundgesetzes verletzt, die den Schutz der Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren sollen.“
Okay, da ich im Moment noch nicht mehr zu diesem Thema gehört hab sag ich jetzt mal: WAS!? WIE BITTE!? Entschuldigen Sie mal Herr Mitsch, SIE wissen noch was dieser Mann getan hat?? (Für alle die es auch nicht mehr wissen kann ich nur diesen Artikel empfehlen)
Was stimmt denn bitteschön nicht an unserem ach so tollen Rechtssystem, dass ein Mann, der einen anderen Mann umbringt und ihn anschließend in Teilen verspeist, dafür lebenslänglich bekommen hat, NUN KLAGEN KANN!? Weil die Strafe „unverhältnismässig hoch“ sei? Wie bitte? Soll er dafür 3 Jahre auf Bewährung bekommen oder was?
Ohne Worte und trotzdem:
MfG
CoLoUrFuLbLaCk